Gepr. Tourismusfachwirt / Tourismusfachwirtin (IHK) - inkl. Ausbildereignungsprüfung (IHK)
DQR-6-Stufe - Bachelor Professional*
Informationen zum Lehrgang:
Starttermin: folgt
Lehrgang: Blended-Learning-Lehrgang / Präsenz-Blockwoche in Frankfurt am Main
Abschluss: DQR-6-Stufe - Bachelor Professional*
Veranstaltungsdauer: ca. 11 Monaten kompakt, intensiv und zielorientiert!
Förderungen möglich: z. B.: Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsprämie und Bildungsurlaub
Teilnahmegebühr je Lehrgang und Teilnehmenden:
3.445,- EUR
zzgl. Prüfungsgebühr der zuständigen IHK
(Die genannte Leistung ist nach § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit.)
Ihr Blended-Learning-Lehrgang
Die Weiterbildung zum/zur „Gepr. Tourismusfachwirt / Tourismusfachwirtin (IHK)“ bereitet dich auf die Fach- und Führungsaufgaben auf Managementebene vor.
Ausbildereignungsprüfung mit IHK-Abschluss
Zusätzliche Aufstiegsqualifikation im Rahmen der Ausbildung der Ausbilder / Ausbilderinnen zu erwerben. Die Rechtsverordnung des Gepr. Tourismusfachwirt / Tourismusfachwirtin (IHK) ermöglicht den Absolvent:innen vom schriftlichen Teil der Ausbildereignungsprüfung befreit zu werden. Du musst dann nur noch den praktischen Teil ablegen, um die Ausbilder-Eignung IHK zu erwerben. Eine einmalige Gelegenheit, die du dir nicht entgehen lassen solltest.
Was bedeutet das?
Du triffst Deine Mitlernenden aus der Tourismusbranche zu Beginn, Zwischendrin und am Ende in Präsenzterminen live vor Ort in unseren schönen Schulungsräumen in Frankfurt am Main. Ihr lernt gemeinsam mit uns, habt Spaß und vernetzt Euch zu einem guten Team. An den restlichen Lehrgangsterminen schaltet Ihr Euch Live Online zu den Lehrgangsmodulen. Unsere professionellen Trainerinnen und Trainer mit praktischen Erfahrungen aus dem Tourismus und als IHK Prüfende vermitteln Euch das Insider-Know-how in aktiven, fröhlichen und gut strukturierten Online-Modulen, die Ihr ortsunabhängig besuchen könnt. Zusätzlich begleiten Euch digitale Lernmedien und intensive Prüfungsvorbereitungsmodule, so dass Ihr top vorbereitet in die Prüfung für Tourismusfachwirte und die Ausbildereignung geht.
Mehr Informationen zum Lehrgang
Ziele des Lehrgangs Tourismusfachwirt?
Dieser Abschluss ist perfekt geeignet um verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben bei Airlines, Reiseveranstaltern, in Tourismuszentralen uvm. in Deutschland und überall in der Welt zu übernehmen.
Ihr erwerbt die Kompetenzen, um herausgehobene eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente kunden- und dienstleistungsorientiert auszuüben sowie dies im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit zu tun.
Ihr lernt Auszubildende, Mitarbeitenden und Teams zu motivieren und zu leiten.
Ihr gestaltet zielorientierte Dienstleistungsprozesse und erwerbt betriebswirtschaftliches Know-how. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind ethische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Grundsätze zu beachten sowie regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.
Was steckt da alles drin?
Erkennen von Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes, Gestalten touristischer Leistungserstellungsprozesse, Konzipieren, Durchführen und Nachbereiten von Marketingmaßnahmen, Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Projekten einschließlich des Planens und Durchführens von touristischen Veranstaltungen, Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen sowie Entwickeln von Zielen für den eigenen Verantwortungsbereich, Ermitteln und Beurteilen steuerungsrelevanter Daten, Vorbereiten der Budget- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten, Planen, Organisieren, Steuern und Optimieren betrieblicher Abläufe und Prozesse, Einsetzen von Steuerungs- und Controllinginstrumenten zur Erfassung, Bewertung und Optimierung von Leistungserstellungsprozessen, Mitarbeiter führen, fördern und qualifizieren durch Aus- und Weiterbildung, Durchführen von Qualitätsmanagementprozessen.
Ziel und Aufbau der Prüfung?
Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Tourismusfachwirt und zur Geprüften Tourismusfachwirtin nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.
(2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die notwendigen Kompetenzen vorhanden sind, um in den verschiedenen Bereichen der Tourismuswirtschaft, insbesondere in Tourismusunternehmen und Tourismusverbänden, herausgehobene eigenverantwortliche Fachaufgaben der Planung, Steuerung und Kontrolle unter Nutzung betriebs- und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente kunden- und dienstleistungsorientiert auszuüben sowie dies im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit zu tun. Auszubildende, Mitarbeiter und Teams sollen motiviert und geleitet werden. Ferner ist nachzuweisen, dass zur Gestaltung eines anforderungsgerechten Dienstleistungsprozesses die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern erkannt und genutzt werden. Bei der Steuerung und Optimierung aller betrieblichen Vorgänge sind ethische, soziale, wirtschaftliche, rechtliche und ökologische Grundsätze zu beachten sowie regionale, nationale und internationale Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Hierzu gehören insbesondere:
1. Erkennen von Trends und Entwicklungen des touristischen Marktes,
2. Gestalten touristischer Leistungserstellungsprozesse,
3. Konzipieren, Durchführen und Nachbereiten von Marketingmaßnahmen,
4. Entwickeln, Umsetzen und Evaluieren von Projekten einschließlich des Planens und Durchführens von touristischen Veranstaltungen,
5. Vorbereiten und Umsetzen unternehmerischer Entscheidungen sowie Entwickeln von Zielen für den eigenen Verantwortungsbereich,
6. Ermitteln und Beurteilen steuerungsrelevanter Daten,
7. Vorbereiten der Budget- und Investitionsplanung, Entwickeln und Umsetzen von Finanzierungs- und Investitionskonzepten,
8. Planen, Organisieren, Steuern und Optimieren betrieblicher Abläufe und Prozesse,
9. Einsetzen von Steuerungs- und Controllinginstrumenten zur Erfassung, Bewertung und Optimierung von Leistungserstellungsprozessen,
10. Mitarbeiter führen, fördern und qualifizieren durch Aus- und Weiterbildung,
11. Durchführen von Qualitätsmanagementprozessen.
(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfter Tourismusfachwirt“ oder „Geprüfte Tourismusfachwirtin“.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
(1) Die Prüfung ist schriftlich und mündlich durchzuführen.
(2) Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
1. Unternehmensführung und -entwicklung,
2. Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen,
3. Personalführung und -entwicklung,
4. Gestaltung des Marketingprozesses,
5. Qualitäts- und Projektmanagement,
6. Leistungserstellung im Tourismus.
(3) Die schriftliche Prüfung wird in den im Absatz 2 genannten Handlungsbereichen auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt, wobei insgesamt alle sechs Handlungsbereiche thematisiert werden. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 600 Minuten nicht unterschreiten und 630 Minuten nicht überschreiten. Die Punktebewertung für das Ergebnis der schriftlichen Prüfungsleistung ist aus den beiden schriftlichen Teilergebnissen gleichgewichtig zu bilden.
(4) Nach bestandener schriftlicher Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt. Diese gliedert sich in eine Präsentation und ein Fachgespräch. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
(5) Anhand der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf einen frei wählbaren Handlungsbereich nach Absatz 2 und dem Handlungsbereich Personalführung und -entwicklung“ beziehen. In der Präsentation soll die Präsentationszeit dabei zehn Minuten nicht überschreiten.
(6) Das Thema der Präsentation wird von der zu prüfenden Person gewählt und mit einer Kurzbeschreibung dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht.
(7) Im Fachgespräch soll ausgehend von der Präsentation nachgewiesen werden, dass auch in den weiteren in Absatz 2 aufgeführten Handlungsbereichen der Tourismuswirtschaft Wissen angewendet und Lösungen vorgeschlagen werden können. Das Fachgespräch soll nicht länger als 20 Minuten dauern.
Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin
Prüfungen:
Schriftliche Prüfung
(300 Minuten) Betriebliche Situationsbeschreibung, Aufgabenstellung 1:
- Unternehmensführung und -entwicklung
- Gestaltung des Marketingprozesses (Strategisches Marketing)
- Qualitäts- und Projektmanagement
- Betriebswirtschaftliche Bewertung und Steuerung von Geschäftsprozessen
- Personalführung und -entwicklung
(300 Minuten) Betriebliche Situationsbeschreibung, Aufgabenstellung 2:
- Gestaltung des Marketingprozesses
- Leistungserstellung im Tourismus
Mündliche Prüfung
Präsentation + Fachgespräch (30 Minuten)
Ausbildereignungsprüfung (freiwillige Zusatzoption):
Praktische Prüfung (30 Minuten)
Anmeldeschluss deiner prüfenden IHK bitte beachten!
Zulassungsvoraussetzungen?
Voraussetzung für die Prüfungszulassung
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Tourismuswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen kaufmännischen oder verwaltenden anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
4. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Absatz 2 genannten Aufgaben haben.
(3) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Tourismusfachwirt und Geprüfte Tourismusfachwirtin
*Titel nach Berufsbildungsgesetz
Stand: 09.10.2026



