Aufstiegsprämie (Hessen) und Aufstiegsbonus (Rheinland-Pfalz)
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Aufstiegsprämie (Hessen)
Beantragen können die Aufstiegsprämie alle, die nach dem 1. Januar 2019 eine oben genannte Aufstiegsprüfung bestanden und damit einen Abschluss erworben haben.
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Hessen liegen.
- Die Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein oder noch abgelegt werden.
- Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie auch einem anderen Bundesland absolviert werden.
- Anträge für die Aufstiegsprämie können bei der prüfenden Stelle gestellt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://wirtschaft.hessen.de/Wirtschaft/Berufliche-Bildung-0
Aufstiegsbonus (Rheinland-Pfalz)
Das Land Rheinland-Pfalz gewährt nach der Verwaltungsvorschrift "Vergabe des Aufstiegsbonus I und des Aufstiegsbonus II" des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz vom 24.11.2017 für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft den Aufstiegsbonus I.
Der Aufstiegsbonus I des Landes Rheinland-Pfalz soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver. Der Aufstiegsbonus I schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt,
- die erfolgreich eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung abgelegt haben und bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
- die einen Abschluss erworben haben, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die Kammern),
- die ihre Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Rheinland-Pfalz oder - sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann - in einem anderen Bundesland abgelegt haben und
- deren Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag oder die, sofern sie zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in keinem Beschäftigungsverhältnis standen, ihren ständigen Erstwohnsitz innerhalb von Rheinland-Pfalz hatten.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.
Mehr Informationen finden Sie hier:
https://www.rheinhessen.ihk24.de/aus_weiterbildung/Beratung/info-aufstiegsbonus-i/3948072*