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Seminare und Beratung für Ausbilder:innen, Ausbildungsbeauftragte und Azubis

Aus- und Weiterbildungspädagoge Ziel und Aufbau der Prüfung

Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge / Weiterbildungspädagogin (IHK)

Ziel und Aufbau der Prüfung

Gepr. Aus- und Weiterbildungspädagoge / Weiterbildungspädagogin (IHK) - Ziel und Aufbau der Prüfung

Ziel und Aufbau der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in drei Teile:

I. Schriftliche Prüfung und situationsbezogenes Fachgespräch: „Lernprozesse und Lernbegleitung“

II. Schriftliche Prüfung: „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“

III. Projektarbeit, Präsentation und Fachgespräch: „Berufspädagogisches Handeln“

Termine:

Schriftliche Prüfung

  • 25.11.2024: Lernprozessbegleitung, 2 Klausuren (á 140 Minuten)

  • 26.11.2024: Planungsprozesse, 2 Klausuren (á 140 Minuten)

Einreichung Thema Projektarbeit

  • Dezember 2024

Situatives Fachgespräch

  • Januar 2025, 45 Minuten

Projektarbeit

  • Projektarbeit: ca. Februar 2025, 30 Tage

  • Projektbezogenes Fachgespräch: ca. April 2025, 45 Minuten

 

Anmeldeschluss Ihrer prüfenden IHK bitte beachten!

 

Mehr Informationen zur Prüfung

1. Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung

  • Lern- und entwicklungstheoretische Grundlagen für die Gestaltung von Lern- und Qualifizierungsprozessen
  • Didaktische und pädagogische einschließlich methodische Gestaltung von Lernbegleitung unter Berücksichtigung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen und unterschiedlicher jugendlicher und erwachsener Zielgruppen
  • Lernbegleitung in und außerhalb von Arbeitsprozessen; Organisation der Lernbegleitung auch von Lernungewohnten

2. Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung

  • Lernpsychologische, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogische Methoden zur Erkennung und Behandlung von Problemen und Benachteiligungen im Lernen oder in der Persönlichkeitsentwicklung
  • Erkennen und Behandeln von Lernproblemen und -benachteiligungen
  • Erkennen und Behandeln von Entwicklungsproblemen und -benachteiligungen
  • Mit Lernenden angemessen und gewaltfrei kommunizieren, Feedback geben, Konflikte die eskalieren, Konfliktgespräche führen
  • Zusammenarbeit mit sozialpsychologischen, Erziehungsberatungs- und pädagogischen Fachdiensten

3. Medienauswahl und -einsatz

  • Anwenden von Lehrmedien
  • Lehr- und Lernhilfen erstellen und anpassen; Mediendidaktik
  • Pädagogische und didaktische Grundsätze sowie technische Möglichkeiten der Medienentwicklung

4. Lern- und Entwicklungsberatung

  • Lernberatung in Bildungsprozessen, insbesondere bei Lernkrisen; Abbruchprophylaxe
  • Lerntherapien und Kooperation mit lerntherapeutischen Dienstleistungen
  • Umgang mit disziplinarischen Problemen
  • Bildungs- und Entwicklungsberatung für die berufsbiografische Lebensgestaltung und in betrieblichen Veränderungsprozessen

1. Prüfung im Bereich „Lernprozesse und Lernbegleitung“

Teil 1.1: Schriftliche Prüfung:
Wird anhand einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.
Teil 1.2.: Situationsbezogenes Fachgespräch:
Wird in einem vom Prüfungsausschuss gewählten Thema erbracht. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin wählt dafür einen aus zwei zur Wahl gestellten Fällen aus. Die Prüfungsdauer beträgt mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten. Es ist eine Vorbereitungszeit von 30 Minuten zu gewähren. Durch das Fachgespräch soll nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen moderiert, geführt und kommuniziert werden kann.

Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge

1. Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse

  • Kundenorientierte Feststellung von betrieblichem Lern- und Qualifikationsbedarf
  • Betriebliche Ausbildungspläne, betriebliche Zusatzqualifikationen sowie Weiterbildungsmaßnahmen entwickeln
  • Lernprozesse und Lernsituationen unter Berücksichtigung kundenbezogener Anforderungen planen und modernisieren
  • Lernbausteine, Lernunterlagen und Lernsequenzen bedarfsorientiert entwickeln
  • Unterschiedliche Lernorte koordinieren, Ausbildungsverbünde und Serviceausbildungen organisieren

2. Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden

  • Eignungsanforderungen an Bildungsmaßnahmen feststellen
  • Jugendliche für berufliche Bildungswege und Qualifikationsangebote interessieren und gewinnen
  • die Eignung von Bewerbern diagnostizieren

3. Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung

  • Auswählen und Einsetzen von Methoden zur Bewertung von Lernleistungen und zur Qualifikationsfeststellung
  • Entwickeln von schriftlichen und mündlichen Lernzielkontrollen sowie Prüfungsaufgaben unter Berücksichtigung neuer Prüfungsformen und -methoden
  • Gestalten von Prüfungssituationen unter psychologischen und rechtlichen Gesichtspunkten,
  • Bewerten von Lern- und Prüfungsleistungen

4. Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung

  • Entwicklung von Konzepten für den Einsatz von Fachkräften in Lernbegleitaufgaben; Lehrziele für Lernstationen analysieren und bestimmen
  • Auswahl, Eignung und Einsatz von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben
  • Berufspädagogische Anleitung von Fachkräften für Lernbegleitaufgaben
  • Berufspädagogische Beratung bei Problemfällen

5. Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen

  • Qualitätssichernde und -verbessernde Methoden, Bildungscontrolling, Qualitätsstandards
  • Bewertung beruflicher Bildungsprozesse hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale
  • Qualitätsmanagement von Bildungsprozessen

Prüfung im Bereich „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“

Teil 2: Schriftliche Prüfung

Wird auf Grund einer komplexen Situationsbeschreibung mit zwei aufeinander abgestimmten, gleichgewichtig daraus abgeleiteten Aufgabenstellungen durchgeführt. Die gesamte Bearbeitungsdauer soll 250 Minuten nicht unterschreiten und 280 Minuten nicht überschreiten.


Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge

Die Teilnehmer/-innen sollen die Fähigkeit nachweisen, den Prozess einer Ausbilderfunktion im beruflichen Einsatzfeld in einem konkreten projektförmig bearbeiteten Geschäftsfall zu entwickeln, zu planen, zu organisieren, durchzuführen, seine Qualität zu sichern und zu optimieren. Dabei sollen die wesentlichen betrieblichen, fachlichen, pädagogischen, wirtschaftlichen, zielgruppenspezifischen und organisatorischen Gesichtspunkte abgewogen und berücksichtigt werden. Als Ausbilderfunktionen gelten Funktionen, soweit sie folgenden Aufgaben entsprechen:

Bildungsprozesse in der Berufsausbildung sowie betrieblichen Weiterbildung ganzheitlich planen und durchführen, dabei insbesondere:

  • Ausbildungsordnungen umsetzen und betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen planen
  • Auszubildende gewinnen, auswählen und beraten, Beschäftigte in Bildungs- und Lernfragen beraten
  • Bildungsmaßnahmen organisatorisch und pädagogisch unter Mitwirkung anderer realisieren
  • Auszubildende und Beschäftigte lernbegleiten sowie individuell fördern
  • Fachkräfte in der Aus- und Weiterbildung berufspädagogisch begleiten
  • Die Qualität der Lehr- und Lernprozesse sichern und optimieren

Teil 3: Prüfung im Bereich „Berufspädagogisches Handeln“

Projektarbeit: Dabei soll eine komplexe berufspädagogische Problemstellung im beruflichen Handlungsfeld dargestellt, beurteilt und gelöst werden. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin schlägt aus den oben genannten Funktionen dem Prüfungsausschuss dafür ein Projektthema vor. Auf dieser Grundlage entscheidet der Prüfungsausschuss über die Annahme der Projektarbeit. Die Projektarbeit ist als schriftliche Hausarbeit anzufertigen. Der Prüfungsausschuss soll den Umfang der Arbeit begrenzen. Die Bearbeitungszeit beträgt 30 Kalendertage.
Präsentation: Dabei sollen die Ergebnisse der Projektarbeit dargestellt und pädagogisch begründet werden. Die Präsentation soll in der Regel nicht länger als 15 Minuten dauern.
Fachgespräch: Dabei sollen anknüpfend an die Präsentation vertiefende oder erweiternde Fragestellungen aus den Aufgaben entsprechend den oben genannten Funktionen geprüft werden. Dabei soll auch nachgewiesen werden, dass pädagogisch angemessen argumentiert und kommuniziert werden kann. Präsentation und Fachgespräch sollen insgesamt nicht länger als 45 Minuten dauern.

Quelle: Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagoge

 

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