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Seminare und Beratung für Ausbilder:innen, Ausbildungsbeauftragte und Azubis

Ausbildereignung FAQ

FAQ - Bereich "Geprüfte/Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagogin/Aus- und Weiterbildungspädagogen (IHK)"

Häufige Fragen zum Erwerb:

Die Weiterbildung zur/zum geprüften Aus- und Weiterbildungspädagogin/Aus- und Weiterbildungspädagogen, befähigt berufserfahrene Personalwirtschaftlerinnen und Personalwirtschaftler dazu, betriebliche Aus- und Weiterbildungsprozesse zu begleiten, sowie Auszubildende bzw. Mitarbeitende zu betreuen, beurteilen und zu beraten. Dabei sollen Kompetenzen der Mitarbeitenden individuell erkannt und durch geeignete Lernmaßnahmen gefördert werden. Im Laufe der Weiterbildung können Fähigkeiten der Ausbildungsdidaktik, Konfliktberatung und Methodenkompetenz erworben werden. Voraussetzung dieser Weiterbildung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Berufserfahrung in einem personalwirtschaftlichen Bereich und eine erfolgreich absolvierte Ausbildereignungsprüfung.

Aktuell wird der Titel: Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin/Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge "IHK" verliehen. Mit der zukünftigen Anpassung der Verordnung wird der Titel Bachelor Professional verliehen werden (DQR6).

Zum Besuch des Lehrgangs sind keine bestimmten Zulassungsvoraussetzungen einzuhalten. Für das Ablegen der Prüfung gelten die Richtlinien in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss "Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge/Geprüfte Aus- und Weiterbildungspädagogin".

I. Lernprozesse und Lernbegleitung

1. Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung

2. Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung

3. Medienauswahl und -einsatz

4. Lern- und Entwicklungsberatung

Lernberatung in Bildungsprozessen, insbesondere bei Lernkrisen; Abbruchprophylaxe

II. Planungsprozesse in der beruflichen Bildung

1. Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse

2. Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden

3. Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung

4. Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung

5. Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen

III. Berufspädagogisches Handeln

 

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